Weiterbildungsrichtlinien


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Quereinstieg

Die Weiterbildungsgänge systemische Beratung, systemische Therapie und systemische Supervision sind von der DGSF zertifiziert. Wer eine Ausbildung an einem nicht von der DGSF anerkannten Institut hat, kann über den Quereinstieg in eine der zertifizierten Weiterbildungen bei ISTN, eine Zertifizierung erhalten.

Dies gilt für alle drei Weiterbildungsgänge.

Beim Quereinstieg müssen die Zugangsvoraussetzungen für den jeweiligen Weiterbildungsgang in jedem Fall erfüllt sein.

Quereinstieg bedeutet:
Es wurden vom Bewerber in entsprechendem Mindestumfang Seminare besucht, die auf die Ausbildung angerechnet werden. Der Quereinstieg erfolgt für die zweite Hälfte der jeweiligen Ausbildung.

Setzen Sie sich bitte zur Klärung Ihrer Fragen mit uns in Verbindung.

Sie können uns telefonisch unter: 0 72 43 - 21 95 62 erreichen, oder Sie verwenden hierzu unser Kontaktformular!
Unserer Bürozeiten: Montag, Mittwoch und Donnerstag von 10:30 Uhr bis 11:30 Uhr 


Abschlussarbeit und Kolloquium

Erforderliche Unterlagen für ein Zertifikat:
• Falldokumentation 70 UE bei Beraterausbildung
• Insgesamt 200 UE (70 UE plus 130 UE) bei Therapieausbildung.

Die Abschlussarbeit umfasst...
...bei der Beraterausbilung:
Drei ausführlich dokumentierte abgeschlossene Prozesse
...bei der Therapieausbildung: Vier ausführlich dokumentierte Prozesse davon einer mit mindestens 10 Sitzungen.

Innerhalb der Falldokumentation ist eine Methode ausführlich zu beschreiben.
Dabei sollen folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

  • Mit welcher Idee wurde die Methode eingesetzt?
  • Wie wurde sie durchgeführt?
  • Welcher Effekt wurde dadurch erzielt?

 Die Arbeit ist bis spätestens zwei Jahre nach Abschluss der jeweiligen Weiterbildung einzureichen.

Die Beratungsprozesse erfolgen unter Supervision des Instituts. Für Beratungsprozesse die nach Abschluss der entsprechenden Seminare stattfinden, ist die Teilnahme an der offenen Supervision erforderlich.

Über die Abschlussarbeit findet ein Kolloquium statt.

Alle Unterlagen sind bis 1 Monat vor dem Kolloquiumstermin beim Institut und die Abschlussarbeit (in Papierform) zusätzlich beim Co-Referenten einzureichen.
Hierzu gehören:

  • Studienbuch
  • Gesprächsdokumentation
  • Abschlussarbeit


Weiterbildungsordnung


Weiterbildungsordnung Systemische Beratung
Weiterbildungsordnung Systemische Therapie
 


 

Richtlinien  der DGSF ...