Abschlussarbeit, Weiterbildungsordnung und Kolloquium
Abschlussarbeit
► Erforderliche Unterlagen für ein Zertifikat:
• Falldokumentation 70 UE bei Beraterausbildung
• Insgesamt 200 UE (70 UE plus 130 UE) bei Therapieausbildung.
► Die Abschlussarbeit umfasst...
...bei der Beraterausbilung: Drei ausführlich dokumentierte abgeschlossene Prozesse
...bei der Therapieausbildung: Vier ausführlich dokumentierte Prozesse davon einer mit mindestens 10 Sitzungen.
► Innerhalb der Falldokumentation ist 1 Methode ausführlich zu beschreiben.
Dabei sollen folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:
- Mit welcher Idee wurde die Methode eingesetzt?
- Wie wurde sie durchgeführt?
- Welcher Effekt wurde dadurch erzielt?
► Die Arbeit ist bis spätestens zwei Jahre nach Abschluss der jeweiligen Weiterbildung einzureichen.
► Die Beratungsprozesse erfolgen unter Supervision des Instituts. Für Beratungsprozesse die nach Abschluss der entsprechenden Seminare stattfinden, ist die Teilnahme an der offenen Supervision erforderlich.
► Über die Abschlussarbeit findet ein Kolloquium statt.
► Alle Unterlagen sind bis 1 Monat vor dem Kolloquiumstermin beim Institut und die Abschlussarbeit (in Papierform) zusätzlich beim Co-Referenten einzureichen.
Hierzu gehören:
- Studienbuch
- Gesprächsdokumentation
- Abschlussarbeit
Weiterbildungsordnung
• Weiterbildungsordnung Systemische Beratung
• Weiterbildungsordnung Systemische Therapie
Richtlinien der DGSF
• Richtlinien der DGSF