Abschlussarbeit, Weiterbildungsordnung und Kolloquium



Abschlussarbeit

Erforderliche Unterlagen für ein Zertifikat:
• Falldokumentation 70 UE bei Beraterausbildung
• Insgesamt 200 UE (70 UE plus 130 UE) bei Therapieausbildung.

Die Abschlussarbeit umfasst...
...bei der Beraterausbilung:
Drei ausführlich dokumentierte abgeschlossene Prozesse
...bei der Therapieausbildung: Vier ausführlich dokumentierte Prozesse davon einer mit mindestens 10 Sitzungen.

Innerhalb der Falldokumentation ist 1 Methode ausführlich zu beschreiben.
Dabei sollen folgende Gesichtspunkte berücksichtigt werden:

  • Mit welcher Idee wurde die Methode eingesetzt?
  • Wie wurde sie durchgeführt?
  • Welcher Effekt wurde dadurch erzielt?

Die Arbeit ist bis spätestens zwei Jahre nach Abschluss der jeweiligen Weiterbildung einzureichen.

Die Beratungsprozesse erfolgen unter Supervision des Instituts. Für Beratungsprozesse die nach Abschluss der entsprechenden Seminare stattfinden, ist die Teilnahme an der offenen Supervision erforderlich.

Über die Abschlussarbeit findet ein Kolloquium statt.

Alle Unterlagen sind bis 1 Monat vor dem Kolloquiumstermin beim Institut und die Abschlussarbeit (in Papierform) zusätzlich beim Co-Referenten einzureichen.
Hierzu gehören:

  • Studienbuch
  • Gesprächsdokumentation
  • Abschlussarbeit


Weiterbildungsordnung

Weiterbildungsordnung Systemische Beratung
Weiterbildungsordnung Systemische Therapie
 


 

Richtlinien  der DGSF
• Richtlinien der DGSF